Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Marketing, Marktforschung, Eventmanagement

Die Heinze GmbH (nachfolgend „Heinze“) bietet insbesondere Beratung, Konzeption und Durchführung im Bereich Marketingkommunikation, Werbung, Marktforschung, Adressmanagement und Messe- sowie Eventmanagement (nachfolgend „Leistungen“) an, die auch auf dem Webportal unter www.heinze.de dargestellt sind. Diese Dienste richten sich insbesondere an Architekten, Fachplaner, Fachhändler, Handwerker, Bauherren und Modernisierer. Alle zwischen dem Kunden und Heinze im Zusammenhang mit diesen Leistungen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie den Bestätigungsschreiben von Heinze.
Für die Nutzung der Heinze-Websites gelten die „Nutzungsbedingungen“ von Heinze, abrufbar auf www.heinze.de. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Regelungen dieser AGB hinsichtlich der hier beschriebenen Leistungen den Nutzungsbedingungen vor.

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Heinze und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung. Diese AGB von Heinze gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, soweit Heinze ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.2 Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Leistungen von Heinze mit demselben Kunden, ohne dass es in jedem Einzelfall eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Heinze wird den Kunden über Änderungen informieren.

1.4 Die AGB gelten auch bei (fern-)mündlichen Erklärungen. Sofern im Einzelfall individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) getroffen werden, ist für deren Inhalt ein Vertrag oder eine Bestätigung, zumindest in Textform, maßgebend.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Gegenstand

2.1 Heinze bietet auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmte Leistungen an, wie sie z. B.im Angebot und/oder Etatplan beschrieben sind. Die Angebote von Heinze sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden ein Angebot, Etatplan und/oder Ähnliches erstellt wird. Heinze stimmt das Angebot mit dem Kunden ab und hält das Ergebnis dieser Absprache abschließend und verbindlich in einem Bestätigungsschreiben fest. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Heinze, sei er auch in (fern-)mündlicher Form geschlossen, gilt stets als mit Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen oder verlängert.

2.2 Heinze ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbedingungen oder dem Datenschutz entsprechen oder wenn vereinbarte Leistungen gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die damit verbundene Leistungsänderung dem Kunden zumutbar ist. Leistungsänderungen werden dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich kündigen.

2.3 Heinze behält sich eine Änderung der Preise vor. Soweit bei digitalen Diensten der Leistungsumfang mehr als nur unwesentlich erweitert wird, ist Heinze berechtigt, die Preise angemessen, nämlich im Verhältnis der eingetretenen Erweiterung, zu erhöhen. Eine Preiserhöhung für die einzelnen Leistungen ist erstmals nach Ablauf von jeweils zwölf (12) Monaten möglich. Heinze behält sich vor, Rechnungen und Zahlungserinnerungen auch in elektronischer Form, z. B. per E-Mail, zu übermitteln, es sei denn, dass eine Papierrechnung gewünscht wird.

3. Mitwirkungspflichten und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, Heinze die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Logos, Marken, Merchandising-Artikel, Charaktere, Grafiken, Fotos, Abbildungen, Pressearbeit und Ähnliches (nachfolgend „Materialien“) zum vereinbarten Zeitpunkt sowie auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für die bereitgestellten Materialien inhaltlich verantwortlich, insbesondere dass diese richtig, vollständig, rechtmäßig, genau und zutreffend sind.

3.2 Der Kunde räumt Heinze an den in Ziff. 3.1 beschriebenen Materialien unentgeltlich das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unwiderrufliche Recht, insbesondere Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrecht und sonstige Rechte, ein, die Inhalte umfassend, in körperlicher und unkörperlicher Form in allen Nutzungsarten, auch unbekannten, zu nutzen. Dazu gehört insbesondere auch das Recht, die Materialien zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, zu übertragen, öffentlich wiederzugeben, redaktionell zu bearbeiten und zu ändern, sie ganz und/oder teilweise zu verwenden, sie mit anderen Inhalten zu verbinden sowie sie zu Werbezwecken zu verwenden.

3.3 Der Kunde gestattet Heinze, Unterlizenzen zu erteilen sowie die vertragsgegenständlichen Rechte, Daten und/oder Informationen an ihre Konzernschwestern (u. a. Febis Service GmbH, Ibau GmbH, DOCUmedia.at und .ch) zu übertragen, soweit es zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten erforderlich ist, ohne dass es hierfür einer Zustimmung bedarf.

3.4 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die vertragsgegenständlichen Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert weiterhin, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und etwaige abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung einverstanden sind. Der Kunde stellt Heinze von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder anderer Schutzrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden, vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung.

3.5 Der Kunde teilt Heinze ihm bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte mit. Er informiert Heinze insbesondere auch über einen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Geltendmachung von Ansprüchen nach Art. 15-22 DSGVO.

3.6 Die von Heinze erstellten Leistungen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt an den Leistungen bzw. Inhalten in körperlicher und/oder unkörperlicher Form ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrages beschränktes, vor vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr widerrufliches Nutzungsrecht, die bereitgestellten Leistungen bzw. Inhalte im normalen Geschäftsgang für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf diese Leistungen bzw. Inhalte nur für den eigenen Gebrauch im gesetzlich vorgesehenen Rahmen nutzen. Ihm werden keine Verwertungsrechte, zum Beispiel zur Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung, erteilt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Leistungen bzw. Inhalte an Dritte zu übertragen oder zu lizensieren. Dritter in diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person außer dem Kunden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Heinze.

4. Gewährleistung

4.1 Die gesetzlichen Mängelansprüche bestehen uneingeschränkt. Mängelansprüche gegenüber dem Kunden verjähren nach einem (1) Jahr.

4.2 Heinze übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte der Leistungen den Erwartungen des Kunden entsprechen oder dass mit ihnen ein bestimmtes Ziel erreicht wird. Die Angaben im Angebot bzw. Etatplan sind keine Beschaffenheitsgarantien.

4.3 Heinze übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte der Leistungen den Erwartungen des Kunden entsprechen oder mit den Inhalten der Leistungen ein bestimmtes Ziel erreicht wird. Heinze kann nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der Inhalte der Leistungen garantieren, sodass eine Gewährleistung insoweit ausgeschlossen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

4.4 Ist der Kunde insbesondere im Rahmen des Eventmanagements für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern ein Mangel oder eine Pflichtverletzung unerheblich sind.

4.5 Heinze weist darauf hin, dass die Vertraulichkeit der Daten für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Die Übermittlung von Daten geschieht auf eigene Gewähr.

4.6 Es obliegt dem Kunden, auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

5. Haftungsbeschränkung

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben (7) Tagen ab Empfang der Leistung Heinze schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Weist die Leistung von Heinze einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf, leistet Heinze für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Schadensersatzpflicht von Heinze für Schäden tritt erst dann ein, wenn der Kunde Heinze die beanstandeten Mängel mitgeteilt und Heinze diese nicht innerhalb angemessener Zeit behoben hat.

5.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von Heinze für Mängel, die schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlagen, ist ausgeschlossen.

5.3 Heinze haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Heinze für indirekte und/oder Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, vergeblicher Aufwendungen und Ähnlichem ausgeschlossen. Heinze haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6. Datenschutz, Vertraulichkeit

6.1 Sind personenbezogene Daten betroffen, stellt Heinze ein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 25 und 32 DSGVO sicher. Heinze erhebt, nutzt und verarbeitet Kunden- und Lieferdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mithilfe elektronischer Datenverarbeitung. Heinze hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter datenschutz@heinze.de zu erreichen ist.

6.2 Die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei werden vertraulich behandelt. Bei Beendigung des Vertrages werden die im Rahmen des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen an den Kunden zurückzugeben und/oder vernichtet.

6.3 Sämtliche Informationen und Unterlagen, die der Kunde im Rahmen der Leistungserfüllung von Heinze erhält, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern nicht anders vereinbart. Bei Beendigung des Vertrages sind auf Anforderung die im Rahmen des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen an Heinze herauszugeben und/oder zu vernichten.

7. Laufzeit, Kündigung

7.1 Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot, dem Etatplan und/oder der Auftragsbestätigung von Heinze. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt werden, erstmals ordentlich nach Ablauf von zwei (2) Jahren, soweit nicht anders vereinbart. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend mit gleicher Leistung und Vergütung um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird oder ein etwaiger veränderter Leistungsumfang nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist durch ein Bestätigungsschreiben von Heinze bestätigt wurde.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Heinze behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Heinze wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Heinze wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Des Weiteren behält sich Heinze vor, den Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde den Änderungen der AGB widerspricht. Heinze behält sich darüber hinaus vor, die AGB zu ändern, (i) aufgrund von Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung sowie des Stands der Technik, (ii) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist oder (iii) soweit Heinze zusätzliche Dienste einführt, die einer Beschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig und/oder unzumutbar verändert. Heinze wird über solche Änderungen der AGB informieren.

8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

8.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Falle von den Parteien durch diejenige wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Lücken und Zweifelsfragen in diesem Vertrag.

8.4 Auf diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Celle.

Stand: Dezember 2022

Heinze GmbH
Bremer Weg 184
29223 Celle
Tel. 05141 5055
Fax 05141 5056
E-Mail: kundenservice@heinze.de

Geschäftsführer: Andreas Göppel, Sven Hohmann
Handelsregister Amtsgericht Lüneburg
HRB 201314
Ust-IdNr. DE 260451462